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Schulung und Weiterbildung Luftsicherheit

NEU!!! BETRIFFT ALLE UNTERNEHMEN -  SICHERHEITSKULTUR IM UNTERNEHMEN -  SENSIBILISIERUNG MITARBEITER

Gemäß Anhang zur DVO (EU) 2019/103 Nr. 26 und 28 ff. müssen alle Beteiligten der sicheren Lieferkette (Luftsicherheit) eine "Sicherheitskultur" im Unternehmen aufbauen und die Mitarbeiter regelmäßig zu sensibilisieren.

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Luftsicherheit - geschäftlicher Versender

Allgemeine Informationen

geschäftlicher Versender & Schulung des Beauftragten für die Sicherheit (Luftsicherheitsbeauftragter)

 

 

 

Wer oder was ist der geschäftliche Versender?

Der geschäftliche Versender ist Bestandteil der Sicherheitsinitiative der EU im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Der geschäftliche Versender darf Luftfracht ohne weitere Kontrollen zum Versand bringen, wenn er die Vorschriften der sicheren Lieferkette gem. VO (EU) 185/2010 einhält. Der geschäftliche Versender wird vom Reglementierten Beauftragten (i.d.R. sein Luftfrachtspediteur) anerkannt, wenn er die Sicherheitsvorschriften umgesetzt und die Verpflichtungserklärung gezeichnet hat. Der geschäftliche Versender muss eine Reihe von Maßnahmen umsetzen, um im Rahmen der sicheren Lieferkette die Luftsicherheit nicht zu gefährden.  Sehr wichtig: Die Luftfracht von geschäftlichen Versendern darf der reglementierte Beauftragte nur auf Frachtflugzeugen verladen  

 

Was muss der geschäftlche Versender umsetzen? 

Luftsicherheitsprogramm 

  • Der geschäftliche Versender muss ein Luftsicherheitsprogramm erstellen. 

Betriebsgelände

  • Zugang unbefugter Personen zu den Sendungen zu verhindern

  •  Besucher stets zu begleiten, oder sie erhalten dazu keinen Zutritt.

Personal

  • Mitarbeiter bei Einstellung speziell prüfen

  • Mitarbeiter einweisen

 Luftsicherheitsbeauftragter

  • Muss benannt und gemäss VO (EU) Nr 185/2010 11.2.5 (35h) geschult werden. 

 Unversehrtheit der Sendungen

  • keine verbotenen Gegenstände

  • vor unbefugten Eingriffen schützen

  • manipulationssicher verpacken

 Ursprung der Sendung

  • Sendungen, die nicht Ursprung beim Versender haben müssen kontrolliert werden, bevor sie in ein Luftfahrzeug verladen werden (z.B. Röntgen). Sendungen eines "unbekannten" Versenders müssen vor Verladung in ein Flugzeug geprüft werden. D.h. jede Sendung muss geröntgt odere sonstigen Sicherungsmaßnahmen unterzogen werden. 

De facto muss der geschäftliche Versender (gV) alle Maßnahmen umsetzen, die auch ein bekannter Versender umsetzen muss. Der Unterschied ist, dass der geschäftliche Versender nicht behördlich zugelassen wird. Außerdem hat der gV noch eine Reihe weiterer Nachteile.

 

Nachteile des geschäftlchen Versender Status 

  • Die Ware kann nur im Frachtflugzeug (CAO) verladen werden
  • Limitierte Auswahl an Routen und Abflugfrequenzen
  • Höhere Frachtkosten
  • Einige Airlines und auch Spediteure nehmen keine Ware von geschäftlichen Versendern an
  • Einige EU Staaten möchten den geschäftlichen Versender abschaffen. In Großbritannien z.B. gibt es den gV nicht mehr. Es ist davon auszugehen, dass der geschäftliche Versender auch in Deutschland in absehbarer Zeit abgeschafft wird oder die Kritierien stark verschärft werden.

 

 

Fazit

Der geschäftliche Versender ist aufgrund der genannten Nachteile in den wenigsten Fällen zu empfehlen. Wir empfehlen den Unternehmen den Weg des bekannten Versenders zu gehen, da man hier eine behördliche Zulassung erhält und die Nachteile des geschäftlichen Versenders umgeht.  

 

Unterstützung durch FR8 solutions 

Egal, ob Sie den geschäftlichen Versender oder den bekannten Versender umsetzen möchten. Wir helfen Ihnen bei der IST Analyse, Umsetzung der Maßnahmen, Schulungen Ihrer Mitarbeiter und auch bei der Erstellung des Luftsicherheitsprogramms. 

 

Nützliche Dokumente

Folgende Verordnungen werden wir für Ihre Zulassung zum Bekannten Versender benötigen.

  • VO(EG) Nr. 300/2008
  • VO(EU) Nr. 185/2010
  • VO(EU) Nr. 272/2009
  • VO(EU) Nr. 859/2011

Ergänzungen

  • VO(EU) Nr. 357/2010
  • VO(EU) Nr. 358/2010
  • VO(EU) Nr. 573/2010
  • VO(EU) Nr. 983/2010
  • VO(EU) Nr. 173/2012

Zusätzlich zu den EU Verordnungen gilt die nationale Gesetzgebung.

 

Förderung?

Sprechen Sie uns an. Eine Förderung durch das BAFA ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir sagen Ihnen wie... 

Fordern Sie weitere kostenlose Informationen bei uns an.

 

Weiterführende Links

Zur Beratung (Workshop - IST Bestandsaufnahme - Projektabwicklung)

Zur Übersicht Schulungen (Infos, Voraussetzungen)

Zu den Schulungsterminen

 

 

 

 

Fazit
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