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Luftsicherheit

bekannter Versender & Schulung des Beauftragten für die Sicherheit (Luftsicherheitsbeauftragter)

Allgemeine Informationen

 

Wer oder was ist der bekannte Versender?

Der bekannte Versender ist Bestandteil der Sicherheitsinitiative der EG (VO(EG) Nr.300/2008) im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Es handelt sich um Unternehmen (Hersteller, Händler), die regelmäßig Güter per Luftfracht verschicken und als zuverlässig und vertrauenswürdig eingestuft wurden.

 

kk_bV

Was passiert, wenn man sich nicht zertifizieren lässt?

Sendungen eines "unbekannten" Versenders müssen vor Verladung in ein Flugzeug geprüft werden. D.h. jede Sendung muss geröntgt odere sonstigen Sicherungsmaßnahmen unterzogen werden.
Dies bedeutet:
  • Zusätzliche Kosten für Röntgen
  • Zusätzliche Kosten für Lagerung
  • Lieferverzögerungen

Zusätzlich sind nicht alle Waren durch röntgen sicher zu machen. Aufgrund von unterschiedlicher Materialbeschaffenheit kann es sein, dass die Maßnahme nicht möglich ist. Dies würde zu einer Handdurchsuchung führen.

 

Der bekannte Versender ist im Prinzip zwar freiwillig, aber de facto quasi ein Muss für Unternehmen, die regelmäßig Güter per Luftfracht versenden. Die Nachteile für nicht zertifizierte Unternehmen, vor allem die Kosten, sind unverhältnismäßig.

 

Der Weg zum bekannten Versender

 

Der Status bekannter Versender wird vom Luftfahrtbundesamt (LBA) erteilt. Das LBA prüft, ob die Bewilligungsvoraussetzungen vom Antragsteller erfüllt sind. Die Zertifizierung kann nur durch das LBA durchgeführt werden. Ein Unternehmen kann aber selbstverständlich externe Berater hinzuziehen, um den Status zu erlangen.

 

 

Der Aufwand ist nicht zu unterschätzen und fachliches Know How unabdingbar. Neben der Erstellung eines umfangreichen Sicherheitskonzeptes, werden detaillierte Informationen über Organisationsstrukturen, Arbeitsabläufe, Buchführungs- und Logistiksysteme, Datensicherung etc. abgefragt. Ebenso sind umfangreiche Checklisten und Auditpläne mit dem Sicherheitskonzept einzureichen.

 

Man kann das Prozedere gut mit einem Unternehmensaudit bei einer ISO Zertifizierung vergleichen.

 

 

 

Wir helfen Ihnen den Status des „bekannten Versenders" zu erlangen. 

 

Wir übernehmen die Antragserstellung und die Kommunikation mit dem LBA und unterstützen Sie, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um den Status „bekannter Versender" zu erlangen. Zudem erhalten Sie mit der Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten sowie die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter alles aus einer Hand und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

 

 

 

Workshop Bekannter Versender / Bestandsaufnahme

 

Im Rahmen von Kundenworkshops hat sich die FR8 solutions GmbH über die letzten Jahre einen Namen durch die qualitative Schulung der Beauftragten für die Sicherheit (Luftsicherheitsbeauftragten), des Betriebspersonals wie auch mehreren Dutzend Workshops zur Analyse der Bestandssituation bei Kunden in den verschiedensten Branchen erarbeitet. FR8 solutions hat unter anderem auch eine der ersten Firmen in Bayern erfolgreich bei der Zulassung zum bekannten Versender unterstützt und hier den kompletten Prozess übernommen.

Gerne sensibilisieren wir auch Ihr Management-Team zu diesem Thema und nehmen die aktuelle Situation in Ihrem Hause auf. Sprechen Sie uns an und fordern Sie unser ausführliches Angebot an: Angebot Workshop

 

Schulung

 

 

Für die Zulassung zum Bekannten Versender benötigen Sie für den Beauftragten für die Sicherheit (Luftsicherheitsbauftrager) eine 35h Schulung, für das Betriebspersonal welches Zugang zu identifizierter Luftfracht hat eine sogenannte 3+1 Schulung.

Folgende Schulungen stehen zur Verfügung (als offene oder inhouse Schulungen):

  • 34h Schulung Beauftragter für die Sicherheit (Luftsicherheitsbeauftragter) gem. Kap. 11.2.5 i.V.m. 11.2.2
  • 4h Schulung gem. Kap. 11.2.7
  • 7 h Schulung gem. Kap. 11.2.3.9

Über folgenden Link erreichen Sie die Übersicht der Schulungen.

Übrigens, die Anforderungen an den AEO-S und an den „bekannten Versender" sind ähnlich und haben eine gewisse Schnittmenge welche im Rahmen einer parallelen Zulassung auf jeden Fall gemeinsam betrachtet werden sollten.. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Zertifizierung zum AEO".

 

Nützliche Dokumente

 

Folgende Verordnungen und eventuelle Nachfolgeverordnungen werden Sie für Ihre Zulassung zum Bekannten Versender benötigen:

  • VO(EG) Nr. 300/2008
  • VO(EU) Nr. 185/2010
  • VO(EU) Nr. 272/2009
  • VO(EU) Nr. 859/2011

 

Ergänzungen

  • VO(EU) Nr. 357/2010
  • VO(EU) Nr. 358/2010
  • VO(EU) Nr. 573/2010
  • VO(EU) Nr. 983/2010
  • VO(EU) Nr. 173/2012

Zusätzlich zu den EU Verordnungen gilt die nationale Gesetzgebung.

 

Förderung?

Sprechen Sie uns an. Eine Förderung durch das BAFA ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir sagen Ihnen wie...

Fordern Sie weitere kostenlose Informationen bei uns an

Fazit
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Luftsicherheit - BeratungBekannter Versender Beratung 240px

 

bekannter Versender & Schulung
des Beauftragten für Sicherheit
(Luftsicherheitsbeauftragter)

 

 

 

 

Sie brauchen Unterstützung bei der Umsetzung? 

Der Aufwand für die Zulassung ist nicht zu unterschätzen und fachliches Know How unabdingbar. Neben der Erstellung eines umfangreichen Sicherheitskonzeptes, werden detaillierte Informationen über Organisationsstrukturen, Arbeitsabläufe, Sicherheits- und Logistiksystemen etc. abgefragt. Ebenso sind umfangreiche Checklisten und Auditpläne mit dem Sicherheitskonzept einzureichen. 

 

Man kann das Prozedere gut mit einem Unternehmensaudit bei einer ISO Zertifizierung vergleichen.

Die Kernfrage, wann eine Ware zu "identifizierbarer Luftfracht" wird, unterschätzen viele Unternehmen. Hiervon hängt aber ab, ab welchem Zeitpunkt die Sicherung im Unternehmen beginnen und welche Mitarbeiter geschult werden müssen. Die meisten Unternehmen sind der Ansicht, dass dies im Lager passiert, wenn die Ware kommissioniert und verpackt wird. Sehr häufig ist das aber falsch, da für die Beurteilung wann "identifizierbare Luftfracht" vorliegt z.B. auch der Zugriff auf das ERP System maßgeblich sein kann. Dies kann zur Folge haben, dass die Sicherung bereits in der Produktion erfolgen muss. Auch wird sehr häufig auch nur die eigenen produzierten Güter betrachtet. Was aber ist mit Zulieferungen von Unterlieferanten, Tochterunternehmen, Handelsware, Retouren, outgesourcten Logistiklägern etc.? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um diese diversen Problemstellungen zu lösen.

Wir helfen Ihnen den Status des „bekannten Versenders" zu erlangen. 

Wir bieten Ihnen folgendes 2-Phasen Modell an:

 

 

Phase 1: Workshop Bekannter Versender - IST Bestandsaufnahme

Im Rahmen eines Workshops zeigen wir Ihnen die Grundlagen, Voraussetzungen, Alternativen zum bekannten Versender auf und gehen der Frage nach, ob sich die Zulassung für Sie lohnt. Des weiteren begutachten wir die physischen Sicherheitsmaßnahmen und besprechen grob Ihre Prozesse. Auf Basis dieser Erkenntnisse erhalten Sie am Ende des Tages von uns eine Zusammenfassung und erste Lösungsansätze.

Phase 2: Projektabwicklung Bekannter Versender

Nach dem Workshop entscheiden Sie, ob Sie die Zulassung anstreben möchten und ob Sie die Ressourcen und das Know How intern verfügbar machen oder die gesamte Projektabwicklung der FR8 solutions GmbH überlassen.  

Wenn Sie sich entscheiden uns die Projektabwicklung zu übertragen, erhalten Sie von uns ein "Rundum-Sorglos-Paket". Wir übernehmen die Antragserstellung und die Kommunikation mit dem LBA und unterstützen Sie, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um den Status „bekannter Versender" zu erlangen. 
Wir erstellen notwendige Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie das "Bekannte Versender Sicherheitsprogramm".
Zudem erhalten Sie mit der Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten sowie die Unterweisung des Betriebspersonals alles aus einer Hand und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

Link zu Schulungen - Infos, Voraussetzungen 

Zur Übersicht Schulungstermine

 

Warum FR8 solutions?

Prozessverständnis 

Wir sind nicht nur Logistikprofis, die sich in der Speditionswelt auskennen. Aufgrund unserer
langjährigen Erfahrungen, die wir in Industrie- und Handelsunternehmen gesammelt haben, sind wir auch in dieser Welt zu Hause. Dies ermöglicht es uns die Anforderungen und Prozesse beider Parteien zu verstehen und zu verbinden. Sie als Kunde profitieren davon, dass wir z.B. über Fracht- und Zollabwicklung genauso gut Bescheid wissen, wie über „sichere Lieferketten", Wareneingangsprozesse, AQL-Prüfungen oder Stücklisten. Die Prozesse beim Kunden zu verstehen ist Grundvoraussetzung für gute Beratung. Hierzu gehört vor allem auch die IT Landschaft. Für uns ist der Umgang mit ERP-, PPS- und CAQ-Systemen Standard.

Luftsicherheit 

Alle Berater der FR8 solutions haben langjährige Erfahrungen im Luftfrachtbereich und sind geschulte Luftsicherheitsbeauftragte gem. § 20 Abs. 1 LuftSiSchulV.

Projekterfahrung "bekannter Versender"

Im Rahmen von Kundenworkshops und Projektleitungen zu den Themen "bekannter Versender" und "AEO" hat sich die FR8 solutions GmbH über die letzten Jahre einen Namen bei Kunden in den verschiedensten Branchen erarbeitet. FR8 solutions hat unter anderem auch eine der ersten Firmen in Bayern erfolgreich bei der Zulassung zum bekannten Versender unterstützt und hier den kompletten Prozess übernommen.

 

 

Aktuell hat die FR8 solutions schon die ersten 'internen Audit', nach der behördlichen Zulassung, innerhalb der 12 Monatsfrist bei diversen Kunden durchgeführt.

Management-Sensibilisierung

Sollte das Thema in Ihrem Hause noch nicht richtig angekommen sein, sensibilisieren wir gerne auch Ihr Management-Team zu diesem Thema und nehmen die aktuelle Situation in Ihrem Hause auf. Sprechen Sie uns an und fordern Sie unser ausführliches Angebot an: Angebot Workshop

Förderung?

Sprechen Sie uns an. Eine Förderung durch das BAFA ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir sagen Ihnen wie...

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Weiterführende Links

Zum Überblick Schulungen - Infos, Voraussetzungen  Zur Übersicht Schulungstermine Zu den Basics - Erstinformationen zum bekannten Versender

 

 

 

Fazit
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Bekannter_Versender_Information_240px

 

Luftsicherheit

Allgemeine Informationen

bekannter Versender & Schulung des Beauftragten für die Sicherheit (Luftsicherheitsbeauftragter)

 

 

 

Wer oder was ist der bekannte Versender?

Der bekannte Versender ist Bestandteil der Sicherheitsinitiative der EG (VO(EG) Nr.300/2008) im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Es handelt sich um Unternehmen (Hersteller, Händler), die regelmäßig Güter per Luftfracht verschicken und als zuverlässig und vertrauenswürdig eingestuft wurden.

 

kk_bV

Was passiert, wenn man sich nicht zertifizieren lässt?

Sendungen eines "unbekannten" Versenders müssen vor Verladung in ein Flugzeug geprüft werden. D.h. jede Sendung muss geröntgt odere sonstigen Sicherungsmaßnahmen unterzogen werden.
Dies bedeutet:
  • Zusätzliche Kosten für Röntgen
  • Zusätzliche Kosten für Lagerung
  • Lieferverzögerungen

Zusätzlich sind nicht alle Waren durch röntgen sicher zu machen. Aufgrund von unterschiedlicher Materialbeschaffenheit kann es sein, dass die Maßnahme nicht möglich ist. Dies würde zu einer Handdurchsuchung führen.

 

Der bekannte Versender ist im Prinzip zwar freiwillig, aber de facto quasi ein Muss für Unternehmen, die regelmäßig Güter per Luftfracht versenden. Die Nachteile für nicht zertifizierte Unternehmen, vor allem die Kosten, sind unverhältnismäßig.

 

Wichtige Termine - Zertifizierung & Übergangsphase

Bis 28.04.2010 war es Unternehmen, die Sendungen per Luftfracht verschickten, möglich, dem Spediteur (Reglementierten Beauftragten) eine Sicherheitserklärung zu übergeben. In dieser Erklärung hat sich der Versender verpflichtet, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen für Luftfrachtsendungen zu ergreifen. Der Versender galt damit als „bekannter Versender". 


Seit 29.04.2010 ist diese formlose Erklärung nicht mehr ausreichend. Für den bekannten Versender ist zukünftig eine behördliche Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) notwendig.

Bis 28. April 2013 (inklusive) gibt es aber eine Übergangsphase, nach der die bis zum 29.04.2010 erteilten Sicherheitserklärungen vom LBA auch ohne behördliche Zulassung anerkannt werden, d.h. alle Firmen werden vom LBA als 'sicher' geduldet. Nicht möglich ist jedoch die Erteilung neuer Sicherheitserklärungen, wenn z.B. der Versender mit einem neuen Spediteur zusammen arbeiten möchte oder bei ab Werk Sendungen der Empfänger dem Versender einen ihm unbekannten Spediteur vorgibt (*).

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Der Weg zum bekannten Versender

 

Der Status bekannter Versender wird vom Luftfahrtbundesamt (LBA) erteilt. Das LBA prüft, ob die Bewilligungsvoraussetzungen vom Antragsteller erfüllt sind. Die Zertifizierung kann nur durch das LBA durchgeführt werden. Ein Unternehmen kann aber selbstverständlich externe Berater hinzuziehen, um den Status zu erlangen.

 

Der Aufwand ist nicht zu unterschätzen und fachliches Know How unabdingbar. Neben der Erstellung eines umfangreichen Sicherheitskonzeptes, werden detaillierte Informationen über Organisationsstrukturen, Arbeitsabläufe, Buchführungs- und Logistiksysteme, Datensicherung etc. abgefragt. Ebenso sind umfangreiche Checklisten und Auditpläne mit dem Sicherheitskonzept einzureichen.

Man kann das Prozedere gut mit einem Unternehmensaudit bei einer ISO Zertifizierung vergleichen.

 

Fazit

Wie bemerkt, kommen Versender, die regelmäßig per Luftfracht verladen, kaum um die Zertifizierung herum, wenn man nicht erhebliche Nachteile in Kauf nehmen möchte.

Bisher scheuen aber noch viele Unternehmen den Aufwand oder haben weder Kapazitäten bzw. Know How, um das Projekt „bekannter Versender" anzugehen. Viele Unternehmen denken auch, dass noch genug Zeit ist, um den Status des bekannten Versenders erlangen zu können.

Dabei ist aber zu bedenken, dass derzeit in Deutschland ca. 65.000 - 70.000 Unternehmen per schriftlicher Sicherheitserklärung als „bekannte Versender" registriert sind.

Wie oben erwähnt, werden die LBA Sicherheitserklärungen ab dem 29. April im 2013 ungültig. D.h. ab dem 29.04.2013 wir Ihre Luftfracht automatisch 'unsicher' und muss diversen Kontrollen unterzogen werden. 

 

Es ist zu erwarten, dass ein Großteil dieser Unternehmen die Zulassung beim LBA beantragen wird. Alle Beratungsunternehmen, die dieses Thema betreuen, werden über viele Monate ausgebucht sein. Das LBA wird die Antragsflut voraussichtlich nicht schnell genug bearbeiten können. Sehr viele Unternehmen werden wahrscheinlich als „unbekannte Versender" ihre Ware auf den Weg bringen und die negativen Folgen in Kauf nehmen müssen.

 

Wir helfen Ihnen den Status des „bekannten Versenders" zu erlangen.

Wir übernehmen die Antragserstellung und die Kommunikation mit dem LBA und unterstützen Sie, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um den Status „bekannter Versender" zu erlangen. Zudem erhalten Sie mit der Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten sowie die Unterweisung des Betriebspersonals alles aus einer Hand und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Weitere Infos hier. 

AEO - bekannter Versender

Übrigens, die Anforderungen an den AEO-S und an den „bekannten Versender" sind ähnlich und haben eine gewisse Schnittmenge welche im Rahmen einer parallelen Zulassung auf jeden Fall gemeinsam betrachtet werden sollten.. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Zertifizierung zum AEO".


Nützliche Dokumente

Folgende Verordnungen werden wir für Ihre Zulassung zum Bekannten Versender benötigen.

  • VO(EG) Nr. 300/2008
  • VO(EU) Nr. 185/2010
  • VO(EU) Nr. 272/2009
  • VO(EU) Nr. 859/2011

Ergänzungen

  • VO(EU) Nr. 357/2010
  • VO(EU) Nr. 358/2010
  • VO(EU) Nr. 573/2010
  • VO(EU) Nr. 983/2010
  • VO(EU) Nr. 173/2012

Zusätzlich zu den EU Verordnungen gilt die nationale Gesetzgebung.

 

Förderung?

Sprechen Sie uns an. Eine Förderung durch das BAFA ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir sagen Ihnen wie...

Fordern Sie weitere kostenlose Informationen bei uns an.

 

Weiterführende Links

Zur Beratung (Workshop - IST Bestandsaufnahme - Projektabwicklung)

Zur Übersicht Schulungen (Infos, Voraussetzungen)

Zu den Schulungsterminen

 

 

 

 

Fazit
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Luftsicherheit

Schulung des Beauftragten für die Sicherheit (Luftsicherheitsbeauftragter) und des Personal aller Kategorien

 

Schulung

 

Wer muss geschult werden?  

Gemäss der VO (EG) 300/2008 i.V.m. der VO (EU) 185/2010 müssen Mitarbeiter, die mit Luftfracht in Berührung kommen können, eine Schulung absolvieren. Wann und ob dies der Fall ist, hängt davon ab, wann in Ihrem Unternehmen "Luftfracht identifizierbar" wird. Näheres dazu siehe hier. Außerdem muss jedes Unternehmen einen Beauftragten für die Sicherheit (Luftsicherheitsbeauftragter) benennen und schulen lassen. De facto benötigt jedes Unternehmen noch mindestens einen Stellvertreter für den Luftsicherheitsbeauftragten, da bei dessen Abwesenheit ansonsten keine Luftfracht identifziert und zum Versand gebracht werden dürfte. Im Schichtbetrieb können es noch einige mehr werden. Das hängt wiederum von Ihrem Prozess ab. Bevor Sie also Mitarbeiter schulen lassen, sollten Sie sich vorher über Ihre Prozesse im Klaren sein und wissen, wann bei Ihnen Ware zu identifzierbarer Luftfracht wird. Gerne unterstützen wird Sie. Näheres dazu finden Sie hier.

Beauftragter für Sicherheit (Luftsicherheitsbeauftragter)

Der Beauftragte für die Sicherheit ist ähnlich einem Qualitätsmanager (QMB) dafür verantwortlich, dass das "bekannte Versender Sicherheitsprogramm" gelebt wird. Er ist außerdem Ansprechpartner für das Luftfahrtbundesamt und den Reglementierten Beauftragten.  Voraussetzung:
Damit der Beauftragte für Sicherheit und auch dessen Stellvertreter geschult werden dürfen, benötigen diese Personen vor Beginn der Schulung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss §7 LuftSiG. Für nähere Infos hierzu kontaktieren Sie uns einfach per mail oder telefonisch. Die Schulung dauert 35 Schulstunden (45 Min) und wird bei uns in 4 Tagen absolviert. Wir bieten diese Schulungen in ganz Deutschland und auf Anfrage auch alsInhouse Seminare an. Zur Übersicht Schulungstermine.
Angebot Inhouse Schulung anfordern.

Personal aller Kategorien (PaK, Betriebspersonal, sonstiges Personal) 

Meist sind von dieser Schulung Mitarbeiter aus der Logistik, Lager, Versand aber auch aus Produktion und Vertrieb betroffen. Wie oben erwähnt, hängt es davon ab, wann bei Ihnen "Luftfracht identifizierbar" wird. 
(Das PaK des geschäftlichen Versender muss derzeit noch nicht behördlich geschult werden. Es reicht eine Schulung durch den Luftsicherheitsbeauftragten). 


Voraussetzung:
Damit das Betriebspersonal geschult werden darf, muss es vor Beginn der Schulung einer sogenannten "beschäftigungsbezogenen Überprüfung" unterzogen werden.
Für nähere Infos hierzu kontaktieren Sie uns einfach per mail oder telefonisch.

 

Die Schulung dauert 4 Schulstunden (45 Min) und wird normalerweise aufgrund der meist hohen Anzahl an zu schulenden Personen bei Ihnen Inhouse durchgeführt. Wir bieten diese Schulungen aber auch als offene Seminare an. Diese Möglichkeit bietet sich an, wenn man nur wenige Personen zu schulen hat. 

 

Wir bieten die 3+1h (4h) Schulung für das Betriebspersonal auch in englischer Sprache an. Zur Übersicht Schulungstermine.
Angebot Inhouse Schulung anfordern.

 

Warum FR8 solutions für ihre Luftsicherheits-Seminare?

Behördlich zugelassene Ausbilder für unsere Seminare

Wir setzen ausschließlich behördlich zugelassene Ausbilder ein. Dies ist wichtig, da Zertfikate, die von einem Ausbilder ausgestellt werden, der keine behördliche Zulassung hat, wertlos sind. Das Luftfahrtbundesamt erkennt diese Zertfikate nicht an und Sie müssen Ihr Personal noch einmal schulen lassen.
Kompetenz
Wir sind Logistikprofis, die sowohl in der Speditionswelt als auch in Industrie und Handel zu Hause sind. Aufgrund unserer Berufserfahrung sind wir in der Lage beide Welten miteinander optimal zu verbinden.
Außerdem haben alle Berater der FR8 solutions langjährige Erfahrungen im Luftfrachtbereich und sind größtenteils vom Luftfahrt Bundesamt als Ausbilder zugelassen. Außerdem sind alle Berater auch geschulte Luftsicherheitsbeauftragte gem. § 20 Abs. 1 LuftSiSchulV.
Beratung
Während der Schulungspausen und beim Mittagessen stehen wir gerne für individuelle Fragen zur Verfügung.
Außerdem haben wir am letzten Schulungstag eine Beraterstunde eingebaut, bei der wir gerne Ihre Fragen beantworten.

 
Locations

Unsere Schulungsstandorte in ganz Deutschland sind hochklassig ausgewählt, damit Sie einen angenehmen Aufenthalt haben. Die Standorte sind zentral gewählt, um Ihnen eine problemlose Anreise auch mit Flugzeug oder Bahn zu ermöglichen. Folgende Standorte für die Seminare stehen Ihnen zur Verfügung:FR8 solutions Akademie - Schulungen Deutschland

  • Hamburg
  • Berlin
  • Hannover
  • Leipzig
  • Düsseldorf
  • Frankfurt am Main
  • Nürnberg
  • Stuttgart
  • München
Damit Sie einen Eindruck von den Locations haben, hier ein kurzer Überblick über unser Schulungszentrum in Gröbenzell bei München. Dieser Schulungsstandort liegt zentral am Münchner Stadtrand und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (S3) sehr gut ereichbar.

Neben den erstklassig ausgestatteten und modernen Schulungsräumen erwartet Sie ein Loungebereich mit Cafe-Bar, in dem Sie in den Pausen wunderbar entspannen und guten Espresso geniessen können.
Aber sehen Sie hier selbst.

 

Verpflegung in unseren Seminaren

 Natürlich verpflegen wir Sie mit hervorragenden Speisen, denn wer lange lernt, braucht auch anständig zu essen. Den ganzen Tag über versorgen wir Sie mit Getränken und anderen kleinen Aufmerksamkeiten.

 

Auflistung der Seminare / Schulungen
  • Schulung Luftsicherheitsbeauftragter (35h)
  • Schulung Luftsicherheitsbeauftragter (35h) als inhouse Veranstaltung
  • Schulung Betriebspersonal (3+1) als offene Seminare
  • Schulung Betriebspersonal (inhouse) - auch in englisch

 

 

Weiterführende Links Bekannter Versender

Zur Übersicht Schulungstermine Zu den Basics - Erstinformationen zum bekannten Versender

Zur Beratung (Workshop - IST Bestandsaufnahme - Projektabwicklung) 

 

 

Zu den Basics - Erstinformationen zum geschäftlichen Versender

 

 

 

 

 

Fazit
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FR8 solutions GmbH Bekannter Versender - Pre-Audit
Bekannte Versender Luftsicherheitsprogramm

 

 

Pre-Audit BVSP

Wie weit sind Sie mit Ihrem Bekannte Versender Luftsicherheitsprogramm (BVSP)? Haben Sie Zweifel?

Aktuell liegen dem Luftfahrt-Bundesamt viele Luftsicherheitsprogramme vor welche nicht auditiert werden können, da es hier an einem nachvollziehbarem Sicherheitskonzept mangelt.

 

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie alle relevanten Punkte in Ihrem Bekannte Versender Luftsicherheitsprogramm berücksichtigt haben?

 

Minimieren Sie Ihr Risiko eines vor Ort Audits und lassen Ihr Konzept welches im BVSP beschrieben wurde überprüfen. Unsere Luftsicherheits-Profis überprüfen Ihr Luftsicherheitsprogramm auf Vollständigkeit und Lücken.

 

Was können wir für Sie tun?

 

  • Wir bewerten Ihr bereits erstelltes Luftsicherheitsprogramm und machen Verbesserungsvorschläge

anschliessend

  • führen wir für Sie ein sogenanntes Pre-Audit vor. Im Rahmen des Pre-Audits gehen wir unseren Audit-Plan mit Ihnen gemeinsam durch und finden eventuelle Lücken im Aufbau des Sicherheitskonzeptes, der Organisation oder Dokumentation Ihrer Abläufe

 

Falls Sie noch Fragen offen haben so stehen wir natürlich jederzeit telefonisch unter 089 124138 540 zur Verfügung. Für ein Angebot schicken Sie uns bitte eine E-Mail

 

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