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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Seminare

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Seminare

 

1. Veranstalter

FR8 solutions GmbH, Industriestr. 39, 82194 Gröbenzell (im Folgenden FR8 genannt).

 

2. Geltung

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen und Seminare der FR8. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, nicht an Verbraucher.

 

3. Vertragsabschluss

3.1 Die Seminare, die auf der FR8 solutions Homepage gelistet sind, stellen kein rechtlich verbindliches Angebot dar.

3.2 Durch Anklicken des Buttons „Buchen“ wird eine verbindliche Anmeldung zu der auf der FR8 Seminarangebotsseite gelisteten Veranstaltung/Seminar erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

3.3 Der Vertrag kommt durch Anmeldung und Zugang der Auftragsbestätigung zustande.

3.4 Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptiert. Wenn eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann, wird FR8 dies umgehend dem Teilnehmer per Email mitteilen.

 

4. Seminarinhalt

Der Seminarinhalt ist auf der Seminarangebotsseite der FR8 Homepage beschrieben.

 

5. Seminargebühren und Rechnung

5.1 Die Seminargebühren sind der Seminarangebotsseite der FR8 Homepage zu entnehmen.

5.2 Die Preise sind netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.3 Die Seminargebühren sind mit Zugang der Rechnung vor Veranstaltungsbeginn fällig.

5.4 Eine Teilnahmeberechtigung am Seminar ist nur gewährleistet, wenn der Betrag vorher bezahlt wurde.

 

6. Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag

6.1 Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Seminarbeginn wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 10% der Seminargebühr, mindestens aber 150,-- Euro, berechnet. Bei Rücktritt bis 15 Tage vor Seminarbeginn sind 50% der Seminargebühr fällig. Bei späterer Abmeldung als 15 Tage vor Seminarbeginn ist die volle Seminargebühr zu entrichten.

6.2 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei FR8.

 

7. Übertragung

Der Teilnehmer kann seine Anmeldung auf eine andere Person desselben Unternehmens übertragen.

 

8. Änderung und Absage

8.1 Das Seminar kann von FR8 aus wichtigem Grund abgesagt werden. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn durch zu geringe Teilnehmeranzahl keine Kostendeckung erreicht werden kann oder der Referent kurzfristig, z.B. wegen Krankheit, nicht verfügbar ist und ein Ersatzreferent nicht gestellt werden kann.

8.2 Der Teilnehmer wird sofort informiert und bereits bezahlte Seminargebühren werden zu 100% zurück erstattet.

8.3 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

9. Haftung

9.1 FR8 haftet dem Teilnehmer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr bzw. ihren Organen oder leitenden Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Der vorstehende Gewährleistungsausschluss erstreckt sich nicht auf eine Haftung für zu vertretende Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dem Verschulden und der Pflichtverletzung der FR8 steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

9.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht im Übrigen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall sowie bei Vorsatz und Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet FR8 nur in Höhe des typischerweise unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens.

9.3 FR8 hat eine Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Versicherungshöhe begrenzt.

• Vermögensschäden: 500.000,-- Euro

• Personen- und Sachschäden: 2.000.000,-- Euro

 

10. Schutz geistigen Eigentums

10.1 Die von FR8 zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie z.B. Präsentationen, Handouts, etc. bleiben ihr geistiges Eigentum und unterliegen dem Urheberrecht.

10.2 Diese Unterlagen dürfen nur vom Teilnehmer verwendet werden. Kopieren, Publikation im Internet oder anderen Medien sowie Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch FR8.

 

11. Schlussbestimmungen

11. 1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen, ungültig gewordenen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Regelung treten, die dem Gewollten in zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

11.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

 

Stand 14.12.2022

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